Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

AGB für Törn-Veranstaltungen Skippercrew.

SKIPPERCREW Sailing wird im nachfolgenden Ausführungen „Veranstalter“ genannt.

Unsere Segeltörn Veranstaltungen sind aktiv Törns unter einem, von uns gestellten und erfahrenen Schiffsführer, im Folgenden Skipper genannt.

Mit der verbindlichen Buchung bestätigt der Törn-Teilnehmer, im Nachfolgenden Teilnehmer genannt, seine aktive Teilnahme nach körperlicher Fitness und Zumutbarkeit bei seemännischen Arbeiten an Bord aktiv mitzuwirken. Im Vordergrund steht bei unseren Törns das sportliche Segeln.

Als Mitglied der Crew ist der Teilnehmer verpflichtet, aktiv und flexibel den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten bei seemännischen Manövern und allen evtl. auftretenden Problemen.

Dazu gehört auch die Einbringung von Hilfe, je nach den persönlichen Fähigkeiten, bei erforderlichen Reparaturen mit oder ohne Hafenaufenthalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen.

Das Klarmachen des Schiffes und der Einkauf und Verstauen der Verpflegung und Getränke sind ebenfalls obligatorische Aufgaben des Crewmitglieds.

Unsere Skipper sind immer in der Lage bei eventuellem Ausfall von technischen und elektronischen Komponenten das Schiff sicher zu navigieren und zu führen auch unter schwierigen bis schwierigsten Bedingungen.

Reiserouten sind als Vorschläge zu betrachten, die Abfolge, Anfahrbarkeit und der zeitliche Rahmen sind abhängig von den Wind und Wetterverhältnissen sowie nautischen Aspekten. Je nach geplanten Routen können auch Nachtfahrten auf dem Törn vorkommen.

Rücktrittsvereinbarungen

Ein Rücktritt von einem gebuchten und bestätigten Törn ist jederzeit möglich. Es besteht jedoch je nach Zeitpunkt der Stornierung die Möglichkeit eine Ersatzperson zu benennen, die den Anforderungen der persönlichen Fitness für die genannten Aufgaben auf dem Törn als Crewmitglied gerecht werden kann. Wir behalten uns vor, bei Nichterfüllung der Anforderungen, die Ersatzperson abzulehnen.

Für diesen Fall kommen die nachfolgenden Stornogebühren für unsere Vorleistungen für den Törn zum Ansatz. Die Stornierungspauschalen sind wie folgt festgelegt:

keine Stornogebühren bis 6 Monate vor Beginn des Törns.

  • bis 6 Monate vor Törn Beginn keine Stornogebühren
  • bis 5 Monate vor Törn Beginn 10 % der des Buchungspreises
  • bis 4 Monate vor Törn Beginn 20 % der des Buchungspreises
  • bis 3 Monate vor Törn Beginn 30 % der des Buchungspreises
  • bis 2 Monate vor Törn Beginn 50 % der des Buchungspreises
  • bis 1 Monate vor Törn Beginn 75 % der des Buchungspreises
  • bis 14 Tage vor Törn Beginn 100 % der des Buchungspreises

Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung und ggf. eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Übernahme höherer Reisekosten

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Yacht nicht am vorgesehenen Ausgangshafen liegt oder die Yacht nicht den vorgesehenen End Hafen erreicht, dann übernehmen wir anteilig entstehenden Reisekosten.

In einem solchen Fall muss das aber vorher mit uns als Veranstalter abgesprochen werden. Es besteht auf Seiten des Teilnehmers Schadenminderungspflicht mit Ausnahme der Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände.

Reisemängel, Kündigung, Minderung

Sollte am Anfang, während oder am Ende des Törns die Yacht aus nicht vorhersehbaren Gründen am vereinbarten Hafen sein oder nicht seetüchtig oder fahrbereit sein so betrachten wir eine angemessene Wartezeit als zumutbar.

Hierbei gilt für uns für einwöchige Törns eine Wartezeit von 24 Stunden bei Zweiwochentörns von 48 Stunden.

Sollte ein Werftaufenthalt zwingend nötig werden so trägt der Veranstalter nach Absprache die Grundkosten des Landaufenthalts wie angemessene Unterkunft und Verpflegung.

Ist die Yacht nach Ablauf der Wartezeit nicht einsatzbereit kann der Vertrag gekündigt werden. In diesem Fall trägt der Veranstalter die nachweislich höheren Rückreisekosten und die Törn Gebühr wird erstattet.

Der Teilnehmer ist in diesem Falle verpflichtet die Mängel dem Veranstalter mitzuteilen, eine Anzeige beim Skipper reicht nicht aus. Der Veranstalter hat seinen Sitz in Bottrop und ist per Mail unter info@skippercrew.de oder telefonisch unter +49 (0) 20 45 / 41 28 65 erreichbar.

Bei Mängeln die berechtigt sind, besteht ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung der Törn Gebühr. Die Kündigung des Törns ist nur schweren Mängeln möglich nach erfolglosem Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist.

Rücktritt und Kündigung

Der Veranstalter kann die Törn Buchung ohne Frist kündigen, wenn massiv gegen die seemännischen Gepflogenheiten in der Gemeinschaft an Bord verstoßen wird und dies von der Gemeinschaft als massive Störung des Törns empfunden wird oder anderes, vertragswidriges Verhalten vorliegt.

Eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung wird ausgesprochen, wenn gegen gesetzliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland oder des Gastlandes verstoßen wird.

Hierzu zählt die Einnahme verbotener Substanzen wie Rauschmitteln. In diesen Fällen der besonderen Kündigung erfolgt keine Rückerstattung der Törn-Gebühr.

Falls am Törn Beginn die Yacht nicht zur Verfügung steht oder am vorhergehenden Törn stark beschädigt wurde und der Einsatz dadurch nicht möglich ist müssen wir den Törn absagen und stornieren. In diesem Falle wird die volle Törn-Gebühr erstattet sowie die zusätzlichen Kosten für An und Abreise.

Aufhebung des Vertrages (Nichtvorhersehbare Ereignisse)

Bei der Buchung von Törns besteht auf Grund der Veranstaltungsart (Segeln), die Möglichkeit, dass nicht vorhersehbare Naturkatastrophen, Wetterlagen oder höhere Gewalt die Durchführung erheblich erschweren oder aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden müssen.

In diesem Fall kann sowohl der Törn-Teilnehmer als auch der Veranstalter die Buchung stornieren. Ist das der Fall so wird für die schon erbrachte Leistung oder die noch zu erbringende Leistung eine Entschädigung verhandelt. Mehrkosten zur Rückbeförderung tragen beide Parteien jeweils zur Hälfte. Weitere Mehrkosten trägt der Teilnehmer.

Pandmie Einschränkungen

Da sich während einer Pandemie die Einschränkungen, Bestimmungen und Verordnungen stündlich ändern können ist es schwierig sofort darauf reagieren zu können. Dadurch kann möglicherweise ein Törn Antritt unmöglich sein oder Törn Abbruch erforderlich werden.

Um möglichst viel Sicherheit zu haben ist es zwingend erforderlich, dass vor der Anreise zum Törn Startort ein negativer Corona Test durchgeführt werden muss. Am Törn Startort wird dann vor dem Check In ebenfalle noch ein Schnelltest für alle Crewmitglieder und dem Skipper durchgeführt.

Bei Corona bedingten Ausfall von Crewmitglied oder Törn wird eine Gutscheinregelung angewendet die nach Genesung oder Aufhebung der Pandemie Einschränkungen eingelöst werden kann. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich. Der Gutschein kann aber auf eine andere, für den Törn geeignete Person übertragen werden.

Einreise und Aufenthaltsbestimmungen

Für die Einhaltung der Einreise und Aufenthaltsbestimmungen ist der Törn-Teilnehmer verantwortlich. Er muss sich an die im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Vorschriften halten und haftet für eventuell dem Veranstalter entstehende Vermögensschäden. Der Törn-Teilnehmer ist selbst die Einhaltung der Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften, insbesondere Corona Bestimmungen, verantwortlich.

Haftungsbegrenzung, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Im Falle das ein vom Veranstalter zu vertretender Mangel des Törns zu berechtigten Schadensersatzansprüchen führt, ist die Haftung des Veranstalters auf die dreifache Törn- Gebühr beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wenn der Veranstalter für einen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Törn Buchungsvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Törn Buchungsvertrags zur Folge